Vorteile

Neutrale Bearbeitung
Die audius Ombudspersonen kümmern sich um Ihr Meldewesen und bearbeiten die eingehenden Hinweise in Abstimmung mit Ihnen. Als Externe sind die Ombudspersonen vollkommen neutral.
Sofortiger Einsatz
Die Ombudspersonen verfügen über aktuelles Rechtswissen. Sie können die Aufgabe ohne Schulung und Einarbeitung ganzheitlich übernehmen.
Transparenter Überblick
Sämtliche Bearbeitungsschritte der Ombudspersonen werden in der cloud-basierten Plattform protokolliert und sind jederzeit nachvollziehbar.

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Der Prozess rund um eingehende Hinweise
Das Recht, auf Missstände aufmerksam zu machen

Mitarbeiter in Unternehmen sind oft die ersten, denen Rechtsverstöße auffallen. Ihren Hinweisen ist es häufig zu verdanken, dass Missstände verfolgt und unterbunden werden können. Das  Hinweisgeberschutzgesetz nimmt diese Personen in Schutz vor möglichen Diskriminierungen oder anderen Benachteiligungen. Das neue Gesetz schafft die Voraussetzung, dass Mitarbeiter sich im beruflichen Umfeld frei zu Verstößen äußern können –  an unabhängiger Stelle, ohne Repressionen fürchten zu müssen. Unternehmen in Deutschland sind von nun an verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, an die Hinweise von Mitarbeitern, auf Wunsch auch anonymisiert, eingehen können.

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Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen. Quelle: Bundesregierung.de

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Professionelle Dienstleister: audius und whistle.la

Die Herausforderungen für Unternehmen

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und Kommunen ab 10.000 Einwohnern sind seit 2. Juli 2023 verpflichtet,  eine interne Meldestelle einzuführen, die Hinweisgeber wirksam schützt. Ab Mitte Dezember 2023 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Diese Schonfrist gilt nicht für Beschäftigungsgeber des öffentlichen Sektors.

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    Der Prozess rund um eingehende Hinweise 

    Um dem Hinweisgeberschutzgesetz  in allen Belangen verantwortungsvoll und im Sinne der Gesetzgebung in Deutschland und der Compliance nachkommen zu können, muss ein konsistenter Prozess im Unternehmen etabliert werden. Nur so ist es möglich, alle gesetzlichen Vorgaben und Auflagen zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden.

    • Alle Mitarbeiter müssen Zugriff auf eine Meldestelle haben, die es ihnen ermöglicht, Hinweise unter Wahrung der Vertraulichkeit eingeben zu können. 
    • Es müssen Verantwortliche zur Verfügung stehen, die die Bearbeitung eingehender Hinweise auch bei großem Ansturm organisieren können. Diese eventuell auch externen Mitarbeiter müssen geschult werden und auch im Fall von eingehenden Meldungen in großer Zahl jederzeit verfügbar sein.
    • Eingehende Hinweise müssen rechtskonform und fristgerecht bearbeitet werden, um alle Auflagen zu erfüllen und zur Aufklärung beizutragen.
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    Professionelle Dienstleister: audius und whistle.law

    Das Hinweisgeberschutzgesetz | audius

    Zuverlässige Unterstützung auf allen Ebenen

    audius bietet in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsexperten und Cloudanbieter whistle.law Unterstützung für Unternehmen jeder Größe. Der gesamte Prozess rund um die neue Gesetzgebung wird dabei ausgelagert und abgedeckt. Ihre Mitarbeiter werden nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet – und das alles zu transparenten Preisen ohne versteckte Kosten, als planbare feste Größe im Budget.

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    Das Angebot

    Ganzheitlich und unabhängig: die digitale Meldeplattform in der Cloud

    Wichtige Basis für die Erfüllung des Gesetzes: Ein für alle Mitarbeiter zugänglicher Meldekanal außerhalb der Unternehmenssysteme in der Cloud – unabhängig von der Unternehmens-IT, auf allen Geräten jederzeit verfügbar und nur für einen bestimmten Personenkreis einsehbar. Die in Deutschland programmierte und gehostete Software ist DIN 27001 zertifiziert  und DSGVO-konform.  
     

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    Vorteile im Vergleich zu anderen Meldeverfahren

    Rund um die Uhr erreichbar
    Transparente Konditionen
    Schnell und unkompliziert implementierbar
    Automatische Informationsspeicherung
    Hohe Transparenz im Bearbeitungsstatus
    Anonymisierbare wechselseitige Kommunikation
    In über 20 EU-Sprachen verfügbar
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    Diskret und neutral: die Ombudsperson als externer Dienstleister 

    Nur eine externe Ombudsperson, die nicht zum Unternehmen gehört, kann neutral und objektiv handeln, ohne dass Interessenkonflikte entstehen. Die von uns eingesetzten Spezialisten haben langjährige Expertise, agieren diskret und auf Anweisung und verantworten den gesamten Prozess organisatorisch.

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    Aufgaben der Ombudsperson

    Korrekte Steuerung aller Abläufe rund um eingehende Hinweise
    Empfehlungen im Falle von Handlungsbedarf zur schnellen Aufklärung von Missständen
    Kontaktaufnahme zum Hinweisgeber mit höchster Vertraulichkeit (unter Einhaltung der Rückmeldefristen nach §17, Abs.2) Einbeziehung von weiteren Spezialisten (Anwälte, Datenschutzexperten etc.) bei Bedarf
    Regelmäßige Aktualisierung des Wissens zu Empfehlungen der Aufsichtsbehörden, zur Rechtslage, zu gesetzlichen Änderungen und neuster Rechtsprechung
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    Rundumservice für Ihr Unternehmen

    Rundumservice für Ihr Unternehmen

    Eine cloud-basierte Meldeplattform plus erfahrene Ombudspersonen: Mit dieser ganzheitlichen Lösung können wir Sie von dem hohen Organisationsaufwand, den das Hinweisgeberschutzgesetz mitbringt, entlasten. 

    Ihr Team wird nur bei Bedarf gezielt in einzelnen Fälle mit einbezogen, sodass Arbeitsaufkommen und Zeitmanagement für Ihre Mitarbeiter überschaubar sind. So können Sie immer sicher sein, rechtskonform und innerhalb der gesetzlichen Fristen zu handeln und damit das Risiko von Untersuchungen, Gerichtsverfahren oder Bußgeldern zu senken.

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    Partnerschaften / Mitgliedschaften

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    Kontakt

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